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Rafzerfeld
27.07.2022

Allgemeines Feuerverbot in Rafz

Wie bereits in Eglisau, Hüntwangen und Wil hat nun auch die Gemeinde Rafz ein allgemeines Feuerverbot erlassen.
Wie bereits in Eglisau, Hüntwangen und Wil hat nun auch die Gemeinde Rafz ein allgemeines Feuerverbot erlassen. Bild: Salome Zulauf, Schaffhausen24
Die anhaltende Trockenheit hat zu einer grossen Brandgefahr geführt, im Wald wie auch auf dem übrigen Gemeindegebiet. Die Wetterprognosen für die nächsten Tage verheissen keine Entspannung der Situation. Aus diesem Grund hat der Gemeindepräsident im Namen des Gemeinderates ein allgemeines Feuerverbot verfügt. Es gilt ab dem 27. Juli, 10 Uhr, bis auf Widerruf.

Die Waldbrandgefahr hat sich in den letzten Tagen – trotz der Niederschläge –weiter erhöht. Nach den vielen Hitzetagen sind der Boden und die Wälder komplett ausgetrocknet, heisst es in einer Medienmitteilung der Gemeinde Rafz. Das Laub sei an vielen Bäumen schon verdorrt, auch an den Bäumen im Siedlungsgebiet. Wiesen und Rasen im Siedlungsgebiet seien teilweise ebenfalls verdorrt. Es herrscht grosse Brandgefahr. 

Der Gemeindepräsident hat deshalb im Namen des Gemeinderates ein allgemeines Feuerverbot verfügt. Es gilt für das ganze Gemeindegebiet von Rafz. 

Damit ist es allgemein und unabhängig vom Abstand zum Wald verboten, 

– im Freien Grill-, Lager- oder 1. Augustfeuer zu entfachen, 

– Feuerwerk (Raketen, Vulkane usw.) abzufeuern und 

– glühende oder brennende Gegenstände wegzuwerfen (insbesondere Zigaretten). 

Vom Verbot ausgenommen ist das Grillieren auf dem Elektro- oder Gasgrill in privaten Gärten und auf Balkonen, sofern der Abstand zum Wald mindestens 50 Meter beträgt und die Geräte mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Sie müssen in jedem Fall kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein (z. B. auf befestigten Plätzen). Bei starkem Wind soll auf das Benützen von Gasgrills verzichtet werden. 

Der Gemeinderat ersucht alle Einwohnerinnen und Einwohner dringend, sich an dieses Verbot zu halten. 

Schaffhausen24, Originalmeldung Gemeindeverwaltung Rafz