Die abnehmende Bevölkerungsimmunität und der begrenzte Schutz durch frühere Impfungen oder Infektionen mit anderen (Sub-)Varianten würden zur raschen Ausbreitung der Omikron-Subvarianten BA.4 und BA.5 beitragen – die Neuinfektion nehmen deutlich zu. Die Swissnoso und der Verband FMH haben deswegen ihre Empfehlungen bezüglich Schutzmassnahmen angepasst. Angesichts der aktuellen epidemiologischen Lage und basierend auf diesen Empfehlungen haben die Spitäler Schaffhausen für alle Standorte – zum Schutz von Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitenden – die Wiedereinführung der allgemeinen Maskenpflicht für alle Personen inklusive Kinder ab 6 Jahren entschieden. Ab Freitag, 1. Juli, gilt eine Maskenpflicht in Patientenzimmern, Zonen mit Patientenkontakt und allen öffentlich zugänglichen Bereichen. Chirurgische Masken sind an am Haupteingang und alten Haupteingang erhältlich.
Die bestehenden Schutzmassnahmen, wie beispielsweise die Händedesinfektion, bleiben weiterhin in Kraft. Bei Krankheitssymptomen, die auf Covid hinweisen, ist auf Spitalbesuche zu verzichten. Am Kantonsspital gilt nach wie vor eine Limitierung der Besuchs- und Begleitpersonen.