Der Regierungsrat hat auf den 1. Juli eine kleine Anpassung der Arbeitszeitverordnung vorgenommen. Die Dauer der minimalen Mittagspause in der kantonalen Verwaltung wird von 45 Minuten auf 30 Minuten reduziert, heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei des Kantons Schaffhausen. Damit werde einem Wunsch der Mitarbeitenden entsprochen. Nicht erst seit der Corona-Pandemie haben sich die Gewohnheiten der Mitarbeitenden verändert. Immer mehr Mitarbeitende nehmen ihr Essen mit oder machen eine kürzere Mittagspause ausserhalb der Arbeitsstelle. Die Verkürzung der minimalen Mittagszeit auf 30 Minuten bedeute einen weiteren Schritt zu noch flexibleren Arbeitszeiten, heisst es zuletzt in der Mitteilung.
Kanton
28.06.2022
Teilrevision der Arbeitszeitverordnung

Neu beträgt die Dauer der minimalen Mittagspause in der kantonalen Verwaltung 30 Minuten . (Symbolbild)
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Die Dauer der minimalen Mittagspause in der kantonalen Verwaltung wird von 45 Minuten auf 30 Minuten reduziert.