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Politik
09.06.2022

Vorzeitige Berichterstattung zur «Administrativuntersuchung der Spitäler Schaffhausen»

(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: zVg.
Nach der Veröffentlichung von Details aus dem Schlussbericht entscheidet sich die Gesundheitskommission für eine Strafanzeige und beschliesst dessen sofortige Publikation auf sh.ch.

Die Gesundheitskommission schreibt in einer Medienmitteilung, dass sie mit Bedauern zur Kenntnis genommen habe, dass der Schlussbericht «Administrativuntersuchung der Spitäler Schaffhausen» den Medien zugespielt und darüber berichtet wurde. Wie an der Kantonsratssitzung vom 30. Mai 2022 vom Präsidenten der Gesundheitskommission dargelegt, sei vorgesehen gewesen, den Bericht nach Vorliegen einer Stellungnahme des Regierungsrats zusammen mit einem Begleitbericht der Gesundheitskommission noch vor den Sommerferien zu publizieren, heisst es in der Medienmitteilung. Die Gesundheitskommission erstattet Strafanzeige gegen Unbekannt. Solange Berichte und Dokumente in den parlamentarischen Kommissionen beraten werden, unterliegen diese dem Amtsgeheimnis. «Die Vertraulichkeit muss bei laufenden Verfahren unbedingt gewährleistet bleiben», schreiben die Verantwortlichen weiter. Aufgrund der vorzeitigen Veröffentlichung von Details aus dem Schlussbericht entschied sich die Gesundheitskommission, den gesamten Bericht online zu stellen. Damit wird sofortige Klarheit über Inhalt und Umfang geschaffen.

Der Bericht ist auf sh.ch zu finden. 

Schaffhausen24, Originalmeldung Kanton Schaffhausen, Gesundheitskommission