Der Kanton Schaffhausen informiert in einer aktuellen Medienmitteilung über die folgenden Punkt ein Bezug auf die Weiterführung der Unterstützung für den Kultursektor.
Ausfallentschädigungen: zusätzliche Schadensperiode
Weiterhin vorgesehen seien in Übereinstimmung mit den bundesrechtlichen Vorgaben nicht-rückzahlbare Finanzhilfen in Form von Ausfallentschädigungen. Kulturunternehmen und Kulturschaffende (selbständigerwerbende und freischaffende) können wie bisher für den finanziellen Schaden, der aus der Absage, Verschiebung oder eingeschränkten Durchführung von Veranstaltungen und Projekten oder aufgrund geringerer Auslastung oder weniger Publikumseinnahmen entsteht, eine Ausfallentschädigung beantragen. Die Gesuche für die Schadensperiode vom 1. Mai bis zum 30. Juni 2022 müssen bis zum 31. Juli 2022 bei der Fachstelle für Kulturfragen eingereicht werden.
Auslaufen der Massnahmen:
Die Ausfallentschädigungen laufen mit dem Ende der Schadensperiode 1. Mai bis 30. Juni 2022 aus. Weitere Schadensperioden seien nicht vorgesehen.
Transformationsbeiträge: Fortführung
Die Transformationsprojekte werden fortgeführt. Neu werden sie auch auf Laienvereine ausgeweitet, sofern sich die Laienvereine für ein Projekt zusammenschliessen. Damit werden Projekte unterstützt, mit denen Kulturunternehmen eine Anpassung an die durch Corona veränderten Verhältnisse bezwecken und mit denen sie eine strukturelle Neuausrichtung oder das Erschliessen neuer Publikumssegmente erreichen wollen. Gesuche können bis zum 30. November 2022 bei der Fachstelle für Kulturfragen eingereicht werden.
Kulturelle Vielfalt erhalten
Die wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie seien im Kultursektor trotz Aufhebung der staatlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus noch nicht überwunden, heisst es seitens Staatskanzlei. Dies hängt in vielen Fällen mit den langen Planungshorizonten von kulturellen Projekten zusammen. Daher sollen die Unterstützungsmassnahmen von Bund und Kanton einerseits diese wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie auf die Kulturunternehmen und die Kulturschaffenden mildern, andererseits bei der Anpassung an die veränderten Verhältnisse Unterstützung gewähren. Die Massnahmen sollen dazu beitragen, die Kulturlandschaft zu sichern und damit die kulturelle Vielfalt zu erhalten.
Aktuelle Informationen sind auf der Website www.kulturraum.sh unter «Infos: Covid 19» zu finden.