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Politik
01.06.2022

Aus den Verhandlungen des Regierungsrates

Der Schaffhauser Regierungsrat teilt mit. (Symbolbild)
Der Schaffhauser Regierungsrat teilt mit. (Symbolbild) Bild: Nathalie Homberger, Schaffhausen24
Der Schaffhauser Regierungsrat hat eine Teilrevision der Verordnung über die Ausrichtung von Betreuungsgutschriften zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Vorschulalter vorgenommen

Der Schaffhauser Regierungsrat hat eine Teilrevision der Verordnung über die Ausrichtung von Betreuungsgutschriften zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Vorschulalter vorgenommen. Hintergrund ist die Feststellung, dass der ursprünglich veranschlagte Administrationsaufwand bei den Betreuungseinrichtungen um ein Vielfaches höher liegt und der in der Verordnung vorgesehene Beitrag des Kantons nicht angemessen ist. Gemäss dem Kinderbetreuungsgesetz gewährt der Kanton Finanzhilfen in Form von Betreuungsgutschriften für Erziehungsberechtigte, deren Kinder im Vorschulalter eine Betreuungseinrichtung besuchen. Der Kanton zahlt Betreuungsgutschriften pro Halbtag und Kind von 10 Franken aus, sofern die Bezugsvoraussetzungen gegeben sind, heisst es in der Mitteilung. Bei Betreuungseinrichtungen im Kanton erfolgt die Auszahlung gegen Rechnungsstellung an die Betreuungseinrichtungen. Gemäss dem Gesetz werden die Betreuungseinrichtungen für die Rechnungsstellung angemessen entschädigt.

Nach etwas mehr als einem Jahr Erfahrung mit dem Gesetz hat sich gezeigt, dass der ursprünglich veranschlagte Administrationsaufwand bei den Betreuungseinrichtungen um ein Vielfaches höher liegt und die in der Verordnung festgelegten 2 Franken nicht angemessen sind. Die Berechnung der effektiv anfallenden Arbeit hat ergeben, dass eine monatliche Entschädigung von 12 Franken pro Kind angemessen ist. Gleichzeitig wird der bisherige Mindestbetrag von 14 Franken auf 20 Franken erhöht und der bisherige Maximalbetrag von 250 Franken aufgehoben. Die Verordnungsänderung erfolgt rückwirkend auf den 1. Januar 2022, teilt der Regierungsrat weiter mit.

Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Der Regierungsrat hat zudem die von der Gemeindeversammlung Hallau am 27. November 2020 beschlossene Ausscheidung der Gewässerräume und Umsetzung der Naturgefahrenkarte genehmigt.

Schaffhausen24, Originalmeldung Staatskanzlei Kanton Schaffhausen