Neue Vereinbarung zum Interkantonalen Labor
Der Schaffhauser Regierungsrat hat der neuen Vereinbarung der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Schaffhausen zum Interkantonalen Labor zugestimmt. Seit 1995 vollziehen die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus und Schaffhausen – gestützt auf eine interkantonale Vereinbarung – die Lebensmittelkontrolle gemeinsam. Dies erfolgt durch das Interkantonale Labor. Die Zusammenarbeit habe sich in den letzten 27 Jahren bewährt. Seit 2018 ist Glarus kein Partnerkanton mehr. Mit der neuen Vereinbarung soll einerseits diese Änderung vollzogen und andererseits die Vereinbarung den aktuellen Gegebenheiten angepasst sowie formal und systematisch aktualisiert werden.
Das Interkantonale Labor führt jedoch nicht nur die Lebensmittelkontrolle für die Partnerkantone durch, sondern vollzieht generell das eidgenössische Lebensmittelrecht für die Partnerkantone sowie für den Kanton Schaffhausen das eidgenössische Umwelt- und Gewässerschutz- und Gastgewerberecht. In der angepassten Vereinbarung liegt der Schwerpunkt auf der Errichtung der unselbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt und nicht auf der eigentlichen Tätigkeit der Anstalt, da dem Interkantonalen Labor neben der Lebensmittelkontrolle weitere sachverwandte Vollzugsgebiete zugewiesen sind und auch in Zukunft zugewiesen werden können.
Ja zu Verlängerung einzelner Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes
Der Regierungsrat begrüsst im Grundsatz die vorgeschlagene Verlängerung und Änderung einzelner Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement des Innern festhält. Der Bund rechnet damit, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft zu saisonalen Covid-Erkrankungswellen kommen wird. Vor diesem Hintergrund sollen dem Bund einzelne Handlungskompetenzen und bewährte Instrumente zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie auch über das Jahr 2022 hinaus weiterhin zur Verfügung stehen. Konkret sollen die Kompetenzen des Bundesrates in Bezug auf die Beschaffung und Herstellung von wichtigen medizinischen Gütern sowie die Meldung und Organisation von Kapazitäten der Gesundheitsversorgung verlängert werden. Auch die Regelung zum Schutz der vulnerablen Arbeitnehmenden, die gesetzlichen Grundlagen für das Covid-Zertifikat und die SwissCovid-App sowie die Bestimmungen für Massnahmen im Ausländer- und Asylbereich und bei Grenzschliessung zur Wahrung des freien Verkehrs von Grenzgängerinnen und Grenzgängern sollen verlängert werden. Demgegenüber sollen ab 1. Januar 2023 die Testkosten von den Kantonen getragen werden, die dazu verpflichtet werden, ein ausreichendes Angebot aufrecht zu erhalten. Nicht verlängert werden sollen schliesslich die gesetzlichen Grundlagen für Wirtschaftshilfen und Härtefallmassnahmen.
Die Regierung sei grundsätzlich mit der vorgeschlagenen Revision des Covid-19-Gesetzes einverstanden. Nicht einverstanden sei der Regierungsrat mit der Regelung und der Testkostenübernahme durch die Kantone ab Januar 2023. Der Bund soll wie bisher die Finanzierung der Testkosten tragen. Viele Testpersonen müssten die Testkosten selber übernehmen, was die Testbereitschaft reduzieren würde. Zudem regt die Regierung an, die Massnahmen im Kulturbereich ebenfalls zu verlängern.
Bewilligung für Motocross Beggingen erteilt
Der Regierungsrat hat dem Motosportclub Randen (MSC) die Bewilligung zur Durchführung des Motocross Beggingen am 20. und 21. August 2022 unter verschiedenen Bedingungen und Auflagen erteilt.