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Kanton
04.05.2022

Anpassungen nach Fehlern durchgeführt

Der Schaffhauser Regierungsrat teilt mit. (Symbolbild)
Der Schaffhauser Regierungsrat teilt mit. (Symbolbild) Bild: Nathalie Homberger, Schaffhausen24
Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat ein Korrigendum zur Vorlage betreffend Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung sowie den Jahresbericht 2021 der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (PHSH) zur Kenntnisnahme.

Korrigendum zur Vorlage Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung

Wie aus einer Medienmitteilung zu entnehmen ist, unterbreitet der Schaffhauser Regierungsrat dem Kantonsrat ein Korrigendum zur Vorlage betreffend Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung. Im Nachgang zur Vorlage des Regierungsrates vom 22. Februar 2022 hat sich herausgestellt, dass bei der Änderung der Gemeindebeiträge für Leistungen der Schaffhauser Polizei die Tabelle betreffend Auswirkungen im Lastenausgleich 2021 des innerkantonalen Finanzausgleichs fehlerhaft sei.

Die falsche Darstellung wirke sich auch auf den Zusammenzug der finanziellen Auswirkungen für den Kanton und die Gemeinden insgesamt aus. Die Mehrbelastung des Kantons zugunsten der Gemeinden infolge der beantragten Änderung des Polizeigesetzes beträgt unter Berücksichtigung der Auswirkungen im Lastenausgleich des innerkantonalen Finanzausgleichs insgesamt 0.65 Mio. Franken und nicht 1.07 Millionen Franken. Gesamthaft führe die Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung zu einer Mehrbelastung des Kantons von neu 6.98 Mio. Franken (statt 7.35 Mio. Franken) und einer entsprechenden Entlastung über alle Gemeinden.

Zudem wurde festgestellt, dass bei der Änderung des Dekrets betreffend die Organisation des Steuerwesens ein weiterer Fehler unbemerkt blieb. Es werden im Beschluss zur Dekretsänderung auch Anpassungen aufgeführt, welche gar nicht das Dekret, sondern die Verordnung über die direkten Steuern betreffen.

Jahresbericht der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat zudem den Jahresbericht 2021 der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (PHSH) zur Kenntnisnahme. Seit dem 1. August 2020 ist die PHSH eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt. Für das erste vollständige Geschäftsjahr 2021 wird ein Überschuss von 142'870 Franken ausgewiesen, der den freien Reserven zugewiesen wird. Der Überschuss ist im Wesentlichen auf die höheren Erträge in der Weiterbildung aufgrund des neu angebotenen CAS Lernreise zurückzuführen.

Das Jahr 2021 stand mit grossen personellen Veränderungen sowohl in der Dozierendenschaft und als auch in der Hochschulleitung im Zeichen des Wandels. Mitte Juli 2021 konnte der Selbstbeurteilungsbericht der PHSH zur institutionellen Akkreditierung nach den Stan­dards des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes bei der Schweizerischen Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung eingereicht werden. Damit wurde ein Meilenstein auf dem Weg zur Akkreditierung erreicht, heisst es weiter in der Medienmitteilung. Der im Leistungsauftrag des Regierungsrates an die PHSH formulierte Grundauftrag konnte im Jahr 2021 erfüllt werden.

Schaffhausen24, Originalmeldung Staatskanzlei Kanton Schaffhausen