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Kanton
13.04.2022

Aus den Verhandlungen des Regierungsrates

Der Schaffhauser Regierungsrat teilt mit. (Symbolbild)
Der Schaffhauser Regierungsrat teilt mit. (Symbolbild) Bild: Nathalie Homberger, Schaffhausen24
Der Schaffhauser Regierungsrat begrüsse grundsätzlich die vom Bundesrat vorgeschlagene Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Zudem äussert er sich kritisch zur vorgeschlagenen Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes.

Ja zur Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Der Schaffhauser Regierungsrat begrüsst – in Übereinstimmung mit der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren – grundsätzlich die vom Bundesrat vorgeschlagene Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Finanzdepartement festhält. Anlass der Revision ist das von 137 Mitgliedstaaten getragene OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Das Projekt sieht insbesondere die Einführung einer Mindestbesteuerung vor. Vorgesehen ist für Unternehmensgruppen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent auf der Basis einer international vereinheitlichten Bemessungsgrundlage. Die Schweiz kann angesichts der Konzeption des OECD/G20-Projekts nicht verhindern, dass gewisse hier tätige Unternehmensgruppen künftig einer höheren Steuerbelastung unterliegen werden. Die meisten Kantone werden von den neuen OECD/G20-Regeln voraussichtlich unmittelbar betroffen sein. Mit der Vorlage soll den internationalen Entwicklungen Rechnung getragen werden und es sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Arbeitsplätze und Steuereinnahmen in der Schweiz erhalten bleiben. Die Umsetzung soll möglichst schonend erfolgen. KMU sollen nicht von den neuen Regeln betroffen sein und der Steuerföderalismus soll weiterhin bestehen.

Das OECD/G20-Projekt ist eine wesentliche Herausforderung für den Wirtschaftsstandort Schweiz und betrifft die Kantone und ihre Haushalte in besonderem Mass. Wenn die Schweiz sich nicht bewegt, verliert der Standort Schweiz an Wettbewerbsfähigkeit und die öffentlichen Haushalte in der Schweiz Steuersubstrat. Der Regierungsrat unterstützt daher das vorgesehene gestaffelte Vorgehen des Bundes, welches sicherstellt, dass die Schweiz rasch und zielgerichtet auf die grossen Herausforderungen der internationalen Entwicklungen im Steuerbereich reagieren kann und Steuersubstrat weiterhin in der Schweiz besteuert wird. Auch wird begrüsst, dass nur die vom OECD/G20-Projekt betroffenen grossen Unternehmen von der Anpassung des Steuersystems tangiert werden. Die KMU verfügen so über die Garantie, dass sie von der Umsetzung dieser Reform in der Schweiz nicht betroffen sind. Da die KMU die Unternehmenslandschaft in der Schweiz dominieren, sorgt dieser wesentliche Grundsatz für Sicherheit. Zudem bleiben die Vorteile des interkantonalen Steuerwettbewerbs weitgehend erhalten. Zu einzelnen Punkten bringt die Regierung Vorbehalte und Änderungsvorschläge an.

Ja zu aktualisiertem Strategischem Entwicklungsprogramm (STEP) Nationalstrassen

Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich das aktualisierte Strategische Entwicklungsprogramm (STEP) Nationalstrassen, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation festhält. Der Bundesrat beantragt Ausgaben von 4,354 Milliarden Franken für die Erweiterungsprojekte des Ausbauschrittes 2023 und die Planung der übrigen Erweiterungsprojekte. Das STEP wird alle vier Jahre überarbeitet und dem Parlament vorgelegt. Es gibt die Realisierungshorizonte 2030, 2040 und weitere Horizonte. Für den Kanton Schaffhausen sind drei Vorhaben auf Ebene Nationalstrassen von Bedeutung: Engpassbeseitigung SH Süd – SH Herblingen (Fäsenstaubtunnel II; im STEP-Realisierungshorizont 2030 enthalten), Engpassbeseitigung Cholfirsttunnel mit Rheinübergang (Cholfirsttunnel II; weitere Realisierungshorizonte) und Ausbau NEB Strecke Herblingen – Thayngen (Kurztunnel Erlisbüel; zurückgestellt).

Die Regierung zeigt sich erfreut über die Aufnahme des Projekts «2. Röhre Fäsenstaubtunnel» im Ausbauschritt 2023. Das Ausbauprojekt wird vorbehaltlos unterstützt. Das Ausführungsprojekt ist bereits weit fortgeschritten. Bezüglich der beiden anderen Projekte beantragt der Regierungsrat, dass sie aufgrund der langen Planungshorizonte im STEP weiterhin aufgeführt werden, allerdings mit Realisierungshorizont 2040 (Cholfirsttunnel) respektive mit dem Antrag, den Ausbau der Strecke Herblingen-Thayngen nochmals zu prüfen, damit bei der nächsten STEP-Fortschreibung die richtige Zuweisung des Projekts erfolgen kann.

Kritische Haltung zu Änderung Ausländer- und Integrationsgesetz

Der Regierungsrat äussert sich kritisch zur vorgeschlagenen Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement festhält. Hauptbestandteil der Vorlage ist die Einschränkung der Sozialhilfeleistungen für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten. Gestützt auf ein ständerätliches Postulat hat der Bundesrat ein Massnahmenpaket verabschiedet mit dem Ziel, die Sozialhilfeleistungen für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten einzuschränken, um so den Anstieg der Ausgaben in diesem Bereich zu reduzieren. Unter anderem soll damit die Attraktivität der Schweiz als Zuwanderungsland für Personen, die längerfristig nicht für ihren Lebensunterhalt aufkommen können, verringert und die Bereitschaft der betroffenen Personen zur Integration in den Arbeitsmarkt erhöht werden.

Für die Regierung sei unverständlich, dass sowohl das ständerätliche Postulat wie die im Bericht vorgeschlagenen Änderungen in zum Teil schwerwiegender Weise in die Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen eingreifen wollen und zudem mehr Probleme aufwerfen als sie zu lösen vorgeben. Der Regierungsrat begrüsse zwar grundsätzlich die Idee, mit einem Massnahmenpaket die Sozialhilfeleistungen für Ausländerinnen und Ausländer zu reduzieren und damit den Anstieg der Ausgaben in diesem Bereich einzudämmen. Mit den vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen könne dies jedoch nicht erreicht werden, vielmehr seien daraus folgend kontraproduktive Effekte zu erwarten.

Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Der Regierungsrat hat die von der Gemeindeversammlung Buch am 26. November 2021 beschlossene Teilrevision der Beitrags- und Gebührenverordnung genehmigt.

Genehmigung von Zweckverbandsstatuten

Der Regierungsrat hat die Statuten des Zweckverbandes Grundwassergewinnung Stadtforen, dem auf Schaffhauser Seite die beiden Gemeinden Rüdlingen und Buchberg angehören, genehmigt.

Dienstjubiläen

Sandra Egger-Möckli, wissenschaftliche Mitarbeiterin Wirtschaftsamt, und Yvonne Meier, Leiterin Ernährungsberatung bei den Spitälern Schaffhausen, begehen am 1. Mai 2022 das 25-Jahre-Dienstjubiläum.

Schaffhausen24, Originalmeldung Staatskanzlei Kanton Schaffhausen