Die Brut- und Setzzeit steht bevor und da heisst es für die Hundebesitzerinnen und -besitzer: Hunde an die Leine. Vom 15. April bis zum 30. Juni dauert die Brut- und Setzzeit im Kanton Schaffhausen – und genau so lange sind die Halterinnen und Halter verpflichtet, ihre Hunde im Wald und am Waldrand an die Leine zu nehmen. Und wieso? Im Frühling brüten Vögel, Säugetiere setzen (gebären) ihre Jungtiere und die Aufzucht der Jungtiere steht im Mittelpunkt. Damit sich diese aber ohne Probleme entwickeln können, brauchen sie viel Ruhe und Schutz. Aber nicht nur im Wald oder am Waldrand ist Vorsicht geboten. Auch Bachläufe, Hecken und Wiesen in der Nähe des Waldes sind bevorzugte Aufzuchtstätten.
Spät eintretendes Fluchtverhalten
Beim Rehwild werden die Rehkitze (die Jungtiere) zwischen Anfang Mai und Mitte Juni gesetzt. Die Rehgeiss (das weibliche Stück) wählt dafür einen sonnigen, trockenen und bewachsenen Setzplatz aus – normalerweise in der Nähe guter Dickungen und Wälder. Das Rehkitz bleibt dann für drei bis vier Wochen in seiner Deckung zurück und kann seiner Mutter noch nicht folgen. Die Rehgeiss sucht das Jungtier in den ersten Wochen nur alle paar Stunden zum Säugen auf.
Das Verharren der Rehkitze an einer Stelle ist sehr wichtig, denn je weniger Energie das Jungtier verbraucht, desto besser ist dies für sein Wachstum. Zudem entwickelt sich das Fluchtverhalten der Jungtiere erst im Alter von drei bis sechs Wochen – bis dahin bleiben die Rehkitze bei einer Störung starr am Boden gepresst liegen. So haben freilaufende Hunde im Wald oder am Waldrand ein leichtes Spiel, denn jeder Hund hat die Veranlagung zu jagen – egal, ob es sich um einen Labrador, einen Schäferhund, Pudel oder einen Dackel handelt.
Störungsfreie Aufzucht
Aber nicht nur die Jungtiere brauchen in der Brut- und Setzzeit ihre Ruhe: auch für die Muttertiere, egal ob beim Rehwild, Hasen oder anderen Arten, ist eine störungsfreie Aufzucht sehr wichtig. Die Tiere können von freilaufenden Hunden gehetzt, gejagt oder durch Bisse verletzt werden. Eine Flucht kann beim Muttertier zu einer Fehlgeburt führen oder bereits gesetzter Nachwuchs wird zurückgelassen. Jedes Jahr werden im Kanton Schaffhausen wildernde Hunde festgestellt. Durchschnittlich kommt es zu 26 Rissen im Jahr, also von Hunden getöteten Tieren.