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Politik
23.03.2022

Aus den Verhandlungen des Regierungsrates

Der Schaffhauser Regierungsrat teilt mit. (Archivbild)
Der Schaffhauser Regierungsrat teilt mit. (Archivbild) Bild: Nathalie Homberger, Schaffhausen24
Der Schaffhauser Regierungsrat hat eine Teilrevision der Verordnung über die Bildung von Schulkreisen für die Orientierungsschulen und die Sonderklassen vorgenommen. Zudem begrüsst er die vorgeschlagene Änderung des Tabaksteuergesetzes.

Änderung der Schulkreis-Verordnung

Der Schaffhauser Regierungsrat hat eine Teilrevision der Verordnung über die Bildung von Schulkreisen für die Orientierungsschulen und die Sonderklassen vorgenommen, teilt er in einer Medienmitteilung mit. Hintergrund sei der Antrag der Gemeinden Merishausen und Bargen um Aufnahme der Orientierungsschule Merishausen–Bargen in den Orientierungs-Schulkreis «Schaffhausen». Bereits bisher besuchen die Schülerinnen und Schüler der Orientierungsschule (Sekundarstufe I) der Gemeinden Merishausen und Bargen das dritte und letzte Schuljahr der Sekundarstufe I in der Stadt Schaffhausen. Die Erfahrungen damit seien gut und die Weiterführung einer eigenen Orientierungsschule (Sekundarstufe I) für Merishausen und Bargen sei aufgrund der heutigen und auch in absehbarer Zeit kleinen Schülerzahlen weder bezüglich Breite des Unterrichtsangebots noch in ökonomischer Hinsicht sinnvoll. Die Stimmberechtigten der Gemeinden Merishausen und Bargen haben an den Gemeindeversammlungen vom 6. Januar 2021 bzw. 26. November 2021 der Aufnahme von Merishausen und Bargen in den Orientierungs-Schulkreis «Schaffhausen» zugestimmt. Auch alle am Orientierungs-Schulkreis «Schaffhausen» bereits beteiligten Gemeinden (Stadt Schaffhausen, Büttenhardt, Dörflingen, Lohn und Stetten) haben ihre Zustimmung erteilt. Die Änderung der Schulkreis-Verordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft.

Ja zu Besteuerung von E-Zigaretten

Der Regierungsrat begrüsst des Weiteren die vorgeschlagene Änderung des Tabaksteuergesetzes, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Finanzdepartement festhält. Gestützt auf eine angenommene ständerätliche Motion lege der Bundesrat Bestimmungen zur Besteuerung von elektronischen Zigaretten vor. Vorgesehen sei eine differenzierte Besteuerung je nach System der E-Zigarette. Durch die Besteuerung nach Nikotingehalt werde erstmals das (Sucht- und) Schadenpotenzial berücksichtigt.

Die Regierung äussere sich insbesondere positiv zur Besteuerung nach Nikotinmenge. Bislang waren bei der Ausgestaltung der Tabaksteuern gesundheitspolitische Aspekte ohne Bedeutung. Im Sinne der Schadensminderung und des Rauchstopps sei eine Differenzierung von E-Zigaretten zu herkömmlichen Zigaretten nach aktuellem Wissensstand angezeigt. Allerdings zeigen Studien, dass der Konsum von E-Zigaretten, welche oft als Lifestyle-Produkte vermarktet werden, bei den Jugendlichen stark zunimmt. Entsprechend schlage der Regierungsrat die Festlegung einer Mindeststeuer auf alle E-Zigaretten analog jener auf Zigaretten und Feinschnitttabak und die Ausweitung der Tabakpräventionssteuer auf alle nikotinhaltigen Produkte zugunsten des Tabakpräventionsfonds vor.

Nein zu Einführung des Trusts

Der Regierungsrat lehnt – in Übereinstimmung mit der Schweizerischen Steuerkonferenz – die vorgeschlagene Einführung von sogenannten Trusts ab, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement festhält. Ein Trust ist die Ausscheidung des Vermögens einer Person als Sondervermögen mit dem Zweck, es während höchstens 100 Jahren an gewisse, von ihr bezeichnete Personen auszuschütten. Ein karitativer Zweck ist ausgeschlossen, um nicht mit dem Stiftungsrecht zu konkurrieren. Der Trust stammt ursprünglich aus England. Ausländische Trusts werden von der Schweiz seit dem Inkrafttreten des Haager Trust-Übereinkommens im Jahr 2007 vollständig anerkannt. Ausländische Trusts werden nebst ihrer Verwendung als Anlagevehikel für Privatvermögen und als Instrument für den Geschäftsverkehr oft für die Ausrichtung von Geldleistungen an Familienangehörige unabhängig ihrer wirtschaftlichen Lebenssituation über Generationen hinweg eingesetzt.

Die Einführung eines schweizerischen Trustrechts werde aber abgelehnt. Der Trust ist dem kontinentaleuropäischen Zivilrecht fremd. Ein schweizerisches Trustrecht würde Reputations- und finanzielle Risiken für die Schweiz bedeuten.

Dienstjubiläen

Der Regierungsrat hat Antonio Abad, Sachbearbeiter Druckerei bei den Spitälern Schaffhausen, und Ann-Christine Del Mestre, Radiologiefachfrau bei den Spitälern Schaffhausen, die am 1. April 2022 das 40-Jahre-Dienstjubiläum begehen können, seinen Dank für ihre bisherige Tätigkeit im Dienste der Öffentlichkeit ausgesprochen.

Weiter hat die Regierung Sandra Manser, Pflegefachfrau bei den Spitälern Schaffhausen, und Dr. Hannes Michel, Spezialarzt Onkologie bei den Spitälern Schaffhausen, die am 1. April 2022 das 25-Jahre-Dienstjubiläum begehen können, den Dank für ihre bisherige Tätigkeit im Dienste der Öffentlichkeit ausgesprochen.

Schaffhausen24, Originalmeldung Staatskanzlei Kanton Schaffhausen