Bedrohungsmanagement sei ein standardisiertes Vorgehen zur Verhinderung von zielgerichteter Gewalt durch interdisziplinäre Einschätzung von Risiko- und Schutzfaktoren und bedarfsorientierte Unterstützung von Gefährdenden und Gefährdeten. Hierfür müssen die verschiedenen betroffenen Institutionen und Behörden zusammenarbeiten können, schreibt der Schaffhauser Regierungsrat in seiner Mitteilung.
Die Mehrheit der Kantone verfüge über ein kantonales Bedrohungsmanagement. Der Nationale Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus empfehle dies. Auch der Kanton Schaffhausen kenne seit 20 Jahren eine Arbeitsgruppe, die Bedrohungsmeldungen prüft. Im Schaffhauser Recht sei das Bedrohungsmanagement bislang nicht spezifisch abgebildet, es würden die allgemeinen Rechtsgrundlagen gelten. Dies sei jedoch nach heutiger Rechtsauffassung eine kaum genügende Rechtsgrundlage. Neu soll daher eine spezifische gesetzliche Grundlage für ein Bedrohungsmanagement geschaffen werden.
Fachstelle der Schaffhauser Polizei
Vorgeschlagen werde, dass das Bedrohungsmanagement als Fachstelle der Schaffhauser Polizei auszugestalten und auf potentiell schwere, zielgerichtete Gewalt zu beschränken sei. Die Fachstelle werde nur präventiv tätig sein. Anders als bisher soll sie nicht nur dem Schutz von Ämtern und Behörden dienen, sondern alle im Kanton Schaffhausen ansässigen Personen schützen. Bei unmittelbar drohender Gefahr würden die bestehenden polizeilichen Massnahmen der Gefahrenabwehr greifen. Wenn keine Notwendigkeit zur akuten polizeilichen Gefahrenabwehr bestehe, werden in einem nächsten Schritt polizeiliche Informationsquellen zur Beurteilung der Situation herangezogen. Die Fachstelle könne auch mit der meldenden oder der gefährdeten Person Kontakt aufnehmen. Nach der interdisziplinären Analyse der Gefährdungssituation sei es üblicherweise sinnvoll, die gefährdende Person anzusprechen. Bei der Planung von präventiven Entschärfungsmassnahmen nach erfolgter Ansprache seien unter Einbezug der vorhandenen Ressourcen stets massgeschneiderte Lösungen zu suchen, sei es mit der gefährdeten oder mit der gefährdenden Person.
In diesem Zusammenhang hat der Regierungsrat die bisherige Arbeitsgruppe Bedrohungsmanagement aufgehoben, schreibt er weiter in der Mitteilung. Die geführte Datenbank werde nicht mehr betrieben. Jede involvierte Behörde könne jedoch weiterhin gestützt auf ihre bestehenden Grundlagen handeln. So können u.a. Gefährdungsmeldungen wie bis anhin bei der Schaffhauser Polizei gemacht werden.