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Kanton
09.03.2022

Aus den Verhandlungen des Regierungsrates

News aus dem Regierungsrat.
News aus dem Regierungsrat. Bild: Nathalie Homberger, Schaffhausen24
Der Schaffhauser Regierungsrat begrüsst die Anwendung des Schutzstatus S für Flüchtlinge aus der Ukraine und stimmt der Einführung zu automatischem Informationsaustausch mit weiteren Partnerstaaten zu.

Ja zu Anwendung des Schutzstatus S für Flüchtlinge aus der Ukraine

Gemäss einer Medienmitteilung des Schaffhauser Regierungsrats, begrüsse er die Anwendung des Schutzstatus S für Flüchtlinge aus der Ukraine, wie er in seiner Vernehmlassung an das Staatssekretariat für Migration festhält. Menschen aus der Ukraine können visumsfrei einreisen und sich insgesamt 90 Tage frei im Schengen-Raum aufhalten. Der Bundesrat möchte Ukrainerinnen und Ukrainern schnell und möglichst unbürokratisch auch nach diesen 90 Tagen Schutz gewähren können. Der Bundesrat habe sich dabei im Grundsatz für die Einführung Schutzstatus S ausgesprochen.

Die Regierung begrüsse grundsätzlich, dass der Bundesrat Schutzsuchenden aus der Ukraine möglichst rasch und unbürokratisch Aufnahme gewähren will. Aus Sicherheitsüberlegungen sei es zentral, dass die Personen registriert und ihre Rechte geklärt sind, heisst es in der Medienmitteilung des Regierungsrats weiter. Diese grundsätzlich positive Einschätzung erfolge insbesondere in Anerkennung der Bestrebungen des Bundes, die konkrete Ausgestaltung der Statusrechte mit den Regelungen der EU abzustimmen und konkrete Verbesserungen beispielsweise hinsichtlich des Zugangs zum Arbeitsmarkt zu realisieren. Bezüglich des konkreten Ablaufs bestehe nach Ansicht der Regierung teilweise aber noch grosser Klärungsbedarf. Entsprechend stelle der Regierungsrat zu einzelnen Punkten konkrete Forderungen gegenüber dem Bund.

Beim Kanton würdeb weiterhin zahlreiche Anfragen im Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ukraine eingehen. Viele wollen die Flüchtlinge unterstützen, bieten private Unterbringungsmöglichkeiten an oder haben offene Fragen zur Einreise und zum Aufenthaltsrecht. Um die Anfragen zu koordinieren, hat der Kanton unter www.sh.ch/ukraine eine Website mit den wichtigsten Informationen und eine Anlaufstelle «Ukraine» eingerichtet, welche per Telefon (052 632 66 33) oder E-Mail (ukraine@sh.ch) kontaktiert werden kann.

Ja zu automatischem Informationsaustausch mit weiteren Partnerstaaten

Der Regierungsrat stimmt der Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten grundsätzlich zu, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Finanzdepartement festhält. Das Bundesparlament habe bis jetzt die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit 108 Partnerstaaten genehmigt. Aufgrund der aktuellen internationalen Entwicklungen im Bereich der Steuertransparenz soll das Schweizer AIA-Netzwerk mit dieser Vorlage um zwölf zusätzliche Partnerstaaten ausgeweitet werden. Damit zeige die Schweiz, dass sie ihre internationalen politischen Verpflichtungen umsetze, was sich generell positiv auf den hiesigen Finanzplatz und das Ansehen der Schweiz auswirken dürfe.

Entsprechend begrüsse die Regierung die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit den Partnerstaaten Ecuador, Georgien, Jamaika, Jordanien, Kenia, Marokko, Moldova, Montenegro, Neukaledonien, Thailand, Uganda und Ukraine. Der Bundesrat werde aber aufgefordert, vor dem ersten Datenaustausch nochmals zu prüfen, ob die Partnerstaaten die Vorgaben des Standards zu jenem Zeitpunkt einhalten.

Schaffhausen24, Originalmeldung Staatskanzlei Kanton Schaffhausen