Die Stimmbevölkerung des Kantons Schaffhausen entscheidet bei der Abstimmung vom 13. Februar wie folgt:
Ja zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung»
Die Initiative zum Tabak-Werbeverbot wird vom Schaffhauser Stimmvolk mit 55,3 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Gesamtschweizerisch liegt der Ja-Anteil bei 56,6 Prozent. Durch das Ja zur Initiative wird Tabakwerbung in Zukunft umfassend verboten sein – überall dort, wo Kinder und Jugendliche sie sehen können.
Nein zum Bundesgesetz über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien
Wie die gesamtschweizerische Stimmbevölkerung entscheiden sich auch die Schaffhauserinnen und Schaffhauser mit 61,6 Prozent gegen das Paket zur Medienförderung. Mit dem Medienpaket hätten Medienhäuser zusätzlich mit bis zu 151 Millionen Franken im Jahr unterstützt werden sollen. Ein Komitee mit dem Namen «Nein zu staatlich finanzierten Medien» hatte das Referendum gegen den Parlamentsbeschluss ergriffen, weshalb das Gesetz zur Abstimmung vor das Volk kam.
Nein zur Volksinitiative «Ja zum Tier und Menschenversuchsverbot»
Am deutlichsten abgelehnt wird mit einem Nein-Anteil von 74,4 Prozent auch in Schaffhausen die Volksinitiative zum Tier- und Menschenrechtsverbot. Damit liegt der Nein-Anteil im Kanton Schaffhausen leicht unter dem Abstimmungsergebnis der Schweiz (79,1 Prozent Nein-Stimmen). Die deutliche Ablehnung erweist sich als keine Überraschung: Weder Bundesrat noch Parlament unterstützten die Initiative, mit der Begründung, dass das Verbot zu weit ging. Auch stand keine grössere Partei hinter dem Anliegen.
Nein zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben
Mit 61,8 Prozent spricht sich die Stimmbevölkerung des Kantons Schaffhausen gegen die Abschaffung der Stempelsteuer aus. Der Schweizer Durchschnitt liegt bei 62,7 Prozent Nein-Anteil. Firmen müssen in der Schweiz also auch künftig eine Emissionsabgabe bezahlen, wenn sie Eigenkapital aufnehmen.
Ja zu den kantonalen Steuervorlagen
Die Schaffhauser Stimmbevölkerung nimmt sowohl die erste Änderung des Steuergesetzes «Steuerliche Attraktivierung» mit 72,3 Prozent, als auch die zweite Änderung «Befristete Steuersenkung aufgrund Corona-Krise» mit 73 Prozent deutlich an. Für natürliche Personen sinkt der Kantonssteuerfuss somit um zwei Prozentpunkte und die Entlastungssteuerabzüge werden erhöht. Für Unternehmen ist es ein Prozentpunkt. Bei der zweiten, befristeten Gesetzesänderung wird die Bevölkerung aufgrund der Belastung durch die Pandemie während drei Jahren steuerlich entlastet.
Die Stimmbeteiligung im Kanton Schaffhausen lag bei 66,17 Prozent.