Nach einer sorgfältigen und umfassenden Risikoabwägung und unter Berücksichtigung aller für das Kindeswohl wesentlicher Aspekte verzichtet der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen darauf, die Maskentragpflicht für Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarstufe I für die Zeit nach den Sportferien anzuordnen. Aufgrund der Lageentwicklung in den letzten Wochen ist dieser Verzicht vertretbar, heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei Schaffhausen. Das Tragen von Mundschutzmasken auf diesen Schulstufen ist auf freiwilliger Basis aber weiterhin möglich.
Die Maskentragpflicht für das gesamte Lehr-, Betreuungs- und Schulpersonal aller Schulstufen (inkl. Privatschulen) soll hingegen für den Zeitraum vom 14. Februar 2022 bis 4. März 2022 weitergeführt werden. Sie gilt bei sämtlichen schulischen Aktivitäten in Innenräumen, einschliesslich des Präsenzunterrichts. Der Schulbetrieb kann auf diese Weise weiterhin möglichst uneingeschränkt stattfinden. Die Maskentragpflicht für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe ll ist bundesrechtlich vorgegeben und bleibt bestehen, schreiben die Verantwortlichen weiter.
Das Pool-Test-Angebot für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen der Primarschule und der Sekundarstufen I und II bleibt weiterhin sistiert.
Die Lage wird von den kantonalen Behörden weiterhin fortlaufend verfolgt und neu beurteilt, weshalb eine Verschärfung oder Lockerung von Massnahmen ausdrücklich vorbehalten bleibt.