Ja zu Zulassungserleichterung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss
Der Regierungsrat begrüsst im Grundsatz die vorgeschlagenen Zulassungserleichterungen für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement festhält. Mit der entsprechenden Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes soll die Motion «Wenn die Schweiz teure Spezialisten ausbildet, sollen sie auch hier arbeiten können» umgesetzt werden, heisst es in der Medienmitteilung des Schaffhauser Regierungsrates. Die an einer Schweizer Universität oder Hochschule ausgebildeten ausländischen Fachkräfte aus Drittstaaten sollen demnach von den jährlichen Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen ausgenommen werden, wenn ihre Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist. Die Motion verlangt zusätzlich dazu eine Ausnahme von den jährlichen Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit für die an den kantonalen Universitäten und den Eidgenössischen Technischen Hochschulen ausgebildeten ausländischen Masterabsolvierenden sowie Doktorierenden, wenn sie in einem Bereich mit ausgewiesenem Fachkräftemangel erwerbstätig sind. Das Anliegen der Motion, wonach eine neue Ausnahme von den jährlichen Höchstzahlen geschaffen werden soll, steht in einem Widerspruch zur Bundesverfassung. Das Bundesparlament hat den entsprechenden Verfassungsartikel jedoch nur mit einer Stellenmeldepflicht umgesetzt und auf eine vollständige Kontingentierung der Zuwanderung explizit verzichtet.
Die Regierung begrüsse aus wirtschaftlichen und integrationspolitischen und somit gesamtgesellschaftlichen Interessen die Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes. Insgesamt würden diese Gründe gegenüber den staatspolitischen Vorbehalten überwiegen, schreibt der Regierungsrat weiter.
Ja zu Teilrevision des Umweltschutzgesetzes
Der Regierungsrat äussert sich grundsätzlich positiv zur vorgeschlagenen Teilrevision des Umweltschutzgesetzes, wie er in seiner Vernehmlassung an die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates festhält. Mit weitreichenden Änderungen will die Kommission die Rahmenbedingungen für eine moderne, umweltschonende Kreislaufwirtschaft in der Schweiz schaffen, die Versorgungssicherheit stärken und die Leistungsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft erhöhen. Die Vorlage erweitere den Handlungsspielraum für den umweltbewussten Umgang mit Ressourcen und Produkten, der den Bedürfnissen der Konsumentinnen und Konsumenten sowie Produzentinnen und Produzenten gleichermassen Rechnung trägt. Die Vorlage ziele auf eine enge und starke Zusammenarbeit mit der Wirtschaft ab. Die Abfallsammlung soll liberalisiert werden: künftig dürften freiwillige Anbieter aus der Privatwirtschaft ohne Konzession Wertstoffe von privaten Haushalten sammeln. Weitere Bestimmungen würden Anforderungen an die Gestaltung von Produkten und Verpackungen festlegen. Ein Schwerpunkt stelle zudem das ressourcenschonende Bauen dar.
Nach Ansicht der Regierung schaffe die Vorlage wichtige Grundlagen zur Umsetzung von Massnahmen für eine wirksame Ressourcenschonung. Die Schliessung von Stoffkreisläufen verringere den Verbrauch von Primärrohstoffen und unterstütze die Klimaziele der Schweiz und der Kantone. Entsprechend werde der Vorentwurf der nationalrätlichen Kommission in seiner Stossrichtung grundsätzlich begrüsst. Zu einzelnen Bestimmungen werden Änderungsanträge gestellt.
Genehmigung von Gemeindeerlassen
Der Regierungsrat hat folgende Gemeindeerlasse genehmigt:
- die von der Gemeindeversammlung Bargen am 26. November 2021 beschlossenen Änderungen der Gemeindeverfassung.
- die von der Gemeindeversammlung Merishausen am 15. Dezember 2021 beschlossenen Änderungen der Gemeindeverfassung.
Dienstjubiläen
Beatrice Kraekel, Staatsanwaltschaft, Erika Rusterholz, Lehrperson der Sekundarstufe I, Rosmarie Walter, Pflegefachfrau bei den Spitälern Schaffhausen, Liliana Wahrenberger-Buneci, Pflegefachfrau bei den Spitälern Schaffhausen, und Sandra Zurlinden Fluck, Leiterin Hauswirtschaft bei den Spitälern Schaffhausen, feiern am 30. Januar beziehungsweise 1. Februar ihr 25-Jahre-Dienstjubiläum.