Die Unterstützungsmassnahmen von Bund und Kanton sollen einerseits die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie auf die Kulturunternehmen mildern, heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Freitag. So werden weiterhin nicht-rückzahlbare Finanzhilfen in Form von Ausfallsentschädigungen gewährt
Andererseits werden weiterhin auch Kulturunternehmen unterstützt, die sich an die durch die Coronasituation veränderten Verhältnisse anpassen und sich beispielsweise strukturell neu ausrichten oder neue Publikumssegmente erreichen wollen. Diese Transformationsbeiträge werden neu auch an Dachverbände im Laienbereich ausgeweitet.