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Gesundheit
04.01.2022

Kanton Schaffhausen verkürzt Quarantänedauer auf 7 Tage

Ausfallentschädigung für freischaffende Kulturschaffende. (Symbolbild)
Ausfallentschädigung für freischaffende Kulturschaffende. (Symbolbild) Bild: Pexels
Neu dauert die Quarantäne im Kanton Schaffhausen nur noch sieben anstatt wie bisher zehn Tage. Ausserdem müssen sich nur noch Haushaltsangehörige sowie sehr enge Kontaktpersonen von Angesteckten in Quarantäne begeben.

Die Quarantäneregelung bei Coronafällen wird im Kanton Schaffhausen angepasst und vereinfacht. Neu dauert die Quarantäne nur noch sieben anstatt wie bisher zehn Tage. Ausserdem müssen sich nur noch Haushaltsangehörige sowie sehr enge Kontaktpersonen von Angesteckten in Quarantäne begeben. Ausgenommen von der Quarantäne sind Personen, bei denen die vollständige Impfung oder die Auffrischimpfung weniger als vier Monate zurückliegt, sowie Personen, die in den letzten vier Monaten von Covid-19 genesen sind, teilt der Kanton Schaffhausen mit.

Der Kanton Schaffhausen folgt den Empfehlungen des BAG für eine Anpassung bei den Quarantänemassnahmen. Ab Mittwoch, 5. Januar 2022, treten folgende Änderungen bei der Kontaktquarantäne in Kraft:

  • In Quarantäne begeben müssen sich nur noch Personen, die im gleichen Haushalt wie eine angesteckte Person wohnen oder sehr engen Kontakt zur erkrankten Person hatten. Die Dauer der Quarantäne wird von zehn auf sieben Tage verkürzt.
  • Von der Quarantäne ausgenommen sind nur noch Personen, deren vollständige Impfung oder Boosterimpfung weniger als vier Monate zurückliegt, sowie Personen, die innerhalb der letzten vier Monate an Covid-19 erkrankt und genesen sind.
  • Die Isolation für angesteckte Personen dauert nach wie vor zehn Tage.

Die Omikron-Variante führt schweizweit zu stark ansteigenden Fallzahlen, die diese Anpassungen bei den Quarantäneregelungen nötig machen. Mit der neuen Regelung sollen die Auswirkungen der Quarantänemassnahmen auf die Gesellschaft abgemildert werden. Weiterhin wichtig sind die gängigen Hygiene- und Verhaltensregeln.

Schaffhausen24, Originalmeldung Staatskanzlei Kanton Schaffhausen