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Politik
15.12.2021

Aus den Verhandlungen des Regierungsrates

Der Schaffhauser Regierungsrat teilt mit. (Symbolbild)
Der Schaffhauser Regierungsrat teilt mit. (Symbolbild) Bild: Nathalie Homberger, Schaffhausen24
Der Schaffhauser Regierungsrat hat die Finanzhaushaltsverordnung geändert und auf den den 1. Januar 2022 eine Änderung der Spitalverordnung vorgenommen.

Dino Tamagni im Jahr 2022 Vizepräsident des Regierungsrates

Regierungsrat Dino Tamagni wurde vom Regierungskollegium zum Vizepräsident des Regierungsrates für das Jahr 2022 gewählt. 

Änderung der Finanzhaushaltsverordnung

Der Regierungsrat hat die Finanzhaushaltsverordnung geändert. Damit würde die rechtliche Grundlage für eine allfällige NFA-Rückstellung geschaffen. Hintergrund sei der prognostizierte sehr gute Abschluss der Staatsrechnung 2021. Die ausserordentlich hohen Steuereinnahmen der letzten drei Jahre werden Auswirkungen auf den Nationalen Finanzausgleich NFA haben. Sie sind –  nebst der Entwicklung der Steuerkraft in den anderen Kantonen –  kausal für das steigende Ressourcenpotenzial des Kantons Schaffhausen. Die Konsequenz des steigenden Potenzials des Kantons Schaffhausen sind sinkende Zahlungen aus dem NFA in den kommenden Jahren respektive zunehmende Leistungen an den NFA ab dem Jahr 2024 (erwarteter Wechsel vom Nehmer- zum Geberkanton).

Im Sinne einer vorausschauenden Finanzpolitik des Regierungsrates werde nun, wo es die finanzielle Situation gestattet, vorgesorgt. Wie in einzelnen anderen Kantonen auch sollen im Zusammenhang mit künftigen NFA-Zahlungen bei ausserordentlich hohen Steuererträgen Rückstellungen gebildet werden können. Gemäss Finanzhaushaltsgesetz bestimme der Regierungsrat das anzuwendende Regelwerk zu HRM2, wobei Abweichungen im Anhang zur Jahresrechnung auszuweisen sind. Entsprechend werde daher eine Grundlage für die Möglichkeit der Bildung von NFA-Rückstellungen in der Finanzhaushaltsverordnung geschaffen. Ob eine konkrete NFA-Rückstellung in der Staatsrechnung 2021 gebildet werden soll, wird der Regierungsrat im Zusammenhang mit dem Abschluss der Staatsrechnung 2021 entscheiden.

Die Verordnungsänderung tritt am 31. Dezember 2021 in Kraft.

Teilrevision der Spitalverordnung

Der Regierungsrat hat auf den 1. Januar 2022 eine Änderung der Spitalverordnung vorgenommen. Damit werde das Postulat 2021/12 der Gesundheitskommission bereits vor der Beratung im Kantonsrat direkt umgesetzt. Konkret werde die verpflichtende Übernahme der vom Kanton Zürich festgelegten Regeln bezüglich Gliederung der Spitalliste, der Umschreibung der Leistungsaufträge sowie der Qualitätsstandards und der weiteren Anforderungen, die von den betroffenen Spitälern zu erfüllen sind, aufgehoben. Es wird einer der Planungsgrundsätze der Schaffhauser Spitalplanung 2023, welche aktuell im Kantonsrat beraten wird, aufgenommen. Dabei wird auf das Spitalplanungs-Leistungsgruppenkonzept der GDK Bezug genommen. Dadurch werde die Qualität der Leistungserbringung durch generelle und leistungsspezifische Anforderungen sichergestellt, welche die Listenspitäler erfüllen müssen. Nebst den generellen Anforderungen sind medizinisch begründete, pro Leistungsgruppe spezifische Qualitätsanforderungen vorgesehen. Diese generellen und spezifischen Anforderungen werden in der Schaffhauser Spitalplanung grundsätzlich übernommen. Bei Bedarf können einzelne begründete Ausnahmen gemäss den Bedürfnissen einer wohnortnahen Spitalversorgung gemacht werden.

Entsprechend ist die bisher in der Spitalverordnung festgeschriebene Bezugnahme und Übernahme der aktuellen Qualitätsstandards und Anforderungen des Kantons Zürich nicht mehr notwendig. Denn inskünftig könnten sich daraus Probleme ergeben, wenn der Kanton Zürich beispielsweise stark erhöhte Fallzahlen oder bestimmte neue Zertifizierungen einführen würde, die sich im Schaffhauser Umfeld nicht mit vertretbaren Argumenten umsetzen liessen.

Ja zu Änderung des Umweltschutzgesetzes

Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die vorgeschlagene Änderung des Umweltschutzgesetzes, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation festhält. Zu einzelnen Bestimmungen bringt die Regierung Änderungsanträge an. Die Revisionsvorschläge betreffen die Bereiche Lärm, Altlasten, Lenkungsabgaben, Informations- und Dokumentationssysteme, Strafrecht sowie die Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskursen zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.

Künftig sollen raumplanerische Zielsetzungen mit dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm besser abgestimmt werden. Einerseits sollen dabei die lärmrechtlichen Kriterien für Baubewilligungen klarer formuliert werden und andererseits soll bei der Planung von zusätzlichem Wohnraum in lärmbelasteten Gebieten auch ein Angebot an Freiräumen für die Erholung und Massnahmen für eine akustisch angemessene Wohnqualität realisiert werden. Die Befristung der Subventionierung von Untersuchungen und Sanierungen von Altlasten sowie neue pauschale Abgeltungen an die administrativen Aufgaben der Kantone sollen den fristgerechten Abschluss der Altlastenbearbeitung gewährleisten.

Die Regierung stimmt den Änderungen im Bereich Lärm grundsätzlich zu. Ausdrücklich begrüsst werden die Erweiterung der zu sanierenden belasteten Standorte auf öffentliche Kinderspielplätze und öffentliche Grünflächen. Die Aktualisierung des Umweltstrafrechts wird grundsätzlich begrüsst.

Erfolgreiche Zusammenarbeit im Bereich Denkmalpflege von Kanton und Stadt Schaffhausen wird weitergeführt

Die Stadt Schaffhausen hat im Jahr 2009 ihre operativen Aufgaben im Zusammenhang mit der Denkmalpflege mittels einer Leistungsvereinbarung an den Kanton Schaffhausen beziehungsweise die «Denkmalpflege Schaffhausen» übertragen. Die per Ende 2021 auslaufende Leistungsvereinbarung wurde wiederum für vier Jahre neu vereinbart. Damit wird die erfolgreiche Zusammenarbeit weitergeführt. Die Stadt Schaffhausen entrichtet dem Kanton jährlich einen Betrag von unverändert 180'000 Franken für die Dienstleistungen der «Denkmalpflege Schaffhausen».

Dienstjubiläen

Der Regierungsrat hat Manuela Egen, Sachbearbeiterin bei den Spitälern Schaffhausen, und Katharina Bächtold-Tenger, Pflegefachfrau / Breast Care Nurse bei den Spitälern Schaffhausen, die am 30. beziehungsweise. 31. Dezember 2021 das 25-Jahre-Dienstjubiläum begehen können, seinen Dank für ihre bisherige Tätigkeit im Dienste der Öffentlichkeit ausgesprochen.

Schaffhausen24, Originalmeldung Staatskanzlei Kanton Schaffhausen